Zertifikat

Zertifikat

Überwachter Fachbetrieb nach WHG.

Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur Fachbetriebe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ausführen.

Arbeiten in diesem Sinne sind: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen und Anlagenteilen. Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.

Ständige qualifizierte Weiterbildung und die betriebliche Überprüfung und Zertifizierung durch TÜV garantieren auch in sensiblen Bereichen, wie z.B. bei der Entsorgung von Behältern, welche wassergefährdende Flüssigkeiten enthalten, höchste Sicherheit.

Als Fachbetrieb nach § 19 l WHG bescheinigt uns der TÜV SÜD in regelmäßigen Abständen die Ausführung unserer Tätigkeiten nach festgelegten Richtlinien.

Dieses Zertifikat unterstreicht unsere Fachkompetenz.